14.11.2013

Neue AGB bei mitfahrgelegenheit.de

Und täglich grüßt das Murmeltier - oder in diesem Fall der "Kundenservice" der carpooling GmbH, Betreiber der Seiten mitfahrgelegenheit.de und mitfahrzentrale.de.

Dieses Mal verkündeten sie die Änderungen der ab dem 20.11.2013 geltenden AGB und ich musste herzlich lachen, aber lest erst einmal selbst. Ich stelle die vollen AGB im exakten Wortlaut hier einmal rein. Meinen Kommentar dazu könnt ihr am Ende lesen (es sind immerhin 11 A4 Seiten).

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die carpooling.com GmbH, Nymphenburger Str. 86, 80636 München, vertreten durch ihre Geschäftsführung (nachfolgend „carpooling“), betreibt ein interaktives Onlineportal (die „Mitfahrplattform“), das die technische Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten sowie die Bereitstellung und den Vergleich von Beförderungsangeboten externer Partner (Bahn, Bus, Flug etc.) zum Gegenstand hat.
carpooling ermöglicht den Zugang und die Nutzung der Mitfahrplattform, die in gegebenenfalls technisch eingeschränkten Maß (vgl. Ziffer 2.5) auch über die carpooling-Apps (z.B. für iPhone und Android) möglich ist, auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die AGB regeln das Verhältnis zwischen carpooling als Betreiber der Mitfahrplattform und den für die Mitfahrplattform registrierten Nutzern. Das Angebot von carpooling richtet sich nur an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.


1. Registrierung

1.1 Die Möglichkeiten, auf der Mitfahrplattform Mitfahrgelegenheiten anzubieten oder angebotene Mitfahrergelegenheiten zu buchen, stehen jedem Nutzer erst nach erfolgreicher Registrierung für einen Zugang bei der Mitfahrplattform offen. Die Registrierung kann in dem hierfür eingerichteten Anmeldeportal unter vollständiger und richtiger Angabe der dort als verpflichtet gekennzeichneten Daten beantragt werden.

1.2 Nachdem der Nutzer die zur Registrierung erforderlichen Daten eingegeben und sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklärt hat, erhält der Nutzer von carpooling eine E-Mail mit einem Link, durch dessen Betätigung der Nutzer bestätigt, dass er selbst die Registrierung beantragt hat. Der Registrierungsprozess ist erfolgreich abgeschlossen, wenn carpooling den Nutzer auf diese Bestätigung hin per E-Mail über die Aktivierung seines Benutzerkontos informiert. Jeder Nutzer darf sich nur einmal gleichzeitig registrieren. Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung besteht nicht.

1.3 Mit erfolgreicher Registrierung kommt ein Vertrag zwischen carpooling und dem registrierten Nutzer zustande, der die Nutzung der Mitfahrplattform zum Gegenstand hat („Nutzungsvertrag“). Der Inhalt des Nutzungsvertrages ergibt sich aus diesen AGB.

2. Leistungen von carpooling

2.1 carpooling stellt eine unabhängige Mitfahrplattform bereit. Die Mitfahrplattform ermöglicht den Nutzern, nach Mitfahrgelegenheiten anderer Nutzer sowie Reisemöglichkeiten externer Partner von carpooling zu suchen, andere Nutzer zum Zwecke der Mitfahrt zu kontaktieren, Mitfahrgelegenheiten zu veröffentlichen, zu buchen und abzusagen sowie andere Nutzer zu bewerten. Weil es Zweck der Mitfahrplattform und des geschlossenen Nutzungsvertrages ist, die Mitfahrgelegenheiten auf möglichst vielen Kanälen zu veröffentlichen („Vertragszweck“), werden die veröffentlichten Mitfahrgelegenheiten auch im Rahmen von carpoolings Partnerprogrammen dargestellt. Eine Liste der jeweils aktuellen Partnerprogramme kann hier abgerufen werden.

2.2 Über die Mitfahrplattform ermöglicht carpooling es den registrierten Nutzern im Rahmen der in diesen AGB vereinbarten Bedingungen anderen Nutzern Mitfahrgelegenheiten anzubieten (der Nutzer, der eine Mitfahrgelegenheit anbietet, nachfolgend „Fahrer“) und Mitfahrgelegenheiten bei anderen Nutzern zu buchen (der Nutzer, der eine Mitfahrgelegenheit bucht, nachfolgend
„Mitfahrer“). Die Leistung von carpooling beschränkt sich dabei auf eine rein technische Vermittlungstätigkeit durch das Betreiben der Mitfahrplattform, auf welcher Fahrer und Mitfahrer Verträge über eine gemeinsame Fahrt abschließen können. Ein Vertrag über eine konkrete Mitfahrt kommt deswegen allein zwischen Fahrer und Mitfahrer zustande.

2.3 Die Registrierung für die Mitfahrplattform und die Suche nach Mitfahrgelegenheiten und Angeboten externer Partner auf der Mitfahrplattform ist für die Nutzer kostenfrei. Interessiert sich ein registrierter Nutzer für ein Angebot eines externen Partners oder will der Nutzer ein solches Angebot buchen, wird er über einen Link auf die Seite des Partners weitergeleitet. Eine Zahlungspflicht gegenüber carpooling ist mit der Buchung des Angebotes eines externen Partners nicht verbunden. Die Inhalte des Vertrages zwischen Nutzer und dem externen Partner sind nicht Gegenstand dieser AGB und werden ausschließlich zwischen Nutzer und externem Partner vereinbart.

2.4 carpooling wird überdies nach eigenem Ermessen, allerdings unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der durchgeführten Fahrten und der für diesen Nutzer abgegebenen Bewertungen, einzelne Nutzer(-profile) auf der Mitfahrplattform beziehungsweise in der Suche nach Mitfahrgelegenheiten besonders hervorheben (etwa durch ein entsprechendes Siegel oder Emblem). Ein Anspruch einzelner Nutzer auf Hervorhebung besteht jedoch nicht.

2.5 Die in den AGB beschriebenen Funktionen der Mitfahrplattform stehen dem Nutzer bei Verwendung der carpooling-Apps (z.B. für iPhone und Android) möglicherweise teilweise nicht oder in nur eingeschränktem Umfang zur Verfügung.

2.6 Unter den in Ziffer 13 genannten Bedingungen versichert carpooling den Mitfahrer für den Fall, dass der Fahrer nicht erscheint.

3. Anbieten, Buchen und Absage von Mitfahrgelegenheiten sowie Nichterscheinen

3.1 Die Veröffentlichung einer Mitfahrgelegenheit durch den Fahrer stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitfahrvertrages dar. Inhalt des Angebots zur Mitfahrt (Datum und Zeit der Fahrt, Abfahrts- und Ankunftsort, Höhe der Beteiligung an den Fahrtkosten, Anzahl freier Plätze, etc.) werden dabei bei der Einstellung des Angebots vom Fahrer vorgegeben. Macht der Fahrer insoweit keine oder unklare Angaben, richtet sich das Angebot auf die Beförderung einer Person von einem Ort zu einem anderen Ort, ohne Gepäckstücke und sonstige Gegenstände, die über den konkreten Sitzplatz des Mitfahrers hinaus Stauraum im Fahrzeug in Anspruch nehmen würden oder mit dessen Beförderung der Mitfahrer aufgrund der Beschaffenheit des Gegenstandes nicht ohne Weiteres rechnen darf, insbesondere weil es sich um einen gesetzlich verbotenen oder einen gefährlichen Gegenstand (insbesondere ein Gefahrgut) handelt, oder der Gegenstand Fahrer, Mitfahrer oder das Auto beeinträchtigen könnte. Gibt der Fahrer keinen konkreten Treffpunkt (eine konkrete Angabe ist z. B. Stadt, Straße und Hausnummer oder der Name einer konkreten Bushaltestelle in einem Ort) für die Abfahrt an, erfasst das Angebot eine Abholung des Mitfahrers in dem vom Fahrer angegebenen Gebiet. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Angabe des konkreten Zielortes, an dem der Mitfahrer aussteigt.

3.2 Der Fahrer kann Zwischenhalte für seine zu veröffentlichende Mitfahrgelegenheit ausweisen und hierdurch die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Mitfahrer Interesse zeigen. Die Mitfahrgelegenheit umfasst in diesem Fall auch die möglichen Teilstrecken. Fahrplätze können für einzelne Teilstrecken an unterschiedliche Mitfahrer vergeben werden oder nur teilweise frei bleiben. Soweit dies im Rahmen des Erstellungsprozesses der Mitfahrgelegenheit vorgesehen ist, können bei Eingabe von Zwischenhalten einzelne Zwischenstrecken von der Buchungsmöglichkeit ausgenommen werden. Innerhalb eines von carpooling vorgegebenen
Rahmens kann der Fahrer die Beteiligung an den Fahrtkosten für die Mitfahrgelegenheit angeben und, wenn Zwischenhalte ausgewiesen wurden und die Buchungsmöglichkeit für Teilstrecken vorgesehen ist, die systemseitig voreingestellte Höhe der Beteiligung für die Teilstrecken anpassen. Die jeweiligen Mindestbeteiligungen können gegebenenfalls höher sein, als sich dies rechnerisch ergeben würde.

3.3 Bei Erstellung der Mitfahrgelegenheit kann der Fahrer die Zahlungsmethode wählen, mit welcher der Mitfahrer die Beteiligung an den Fahrtkosten erbringt. Der Fahrer hat dabei die Auswahl zwischen einer Zahlung in bar oder einer Online-Zahlung (vgl. zu den derzeitigen Möglichkeiten der Online-Zahlung Ziffer 11). Wählt der Fahrer eine Online-Zahlung, ist die Angabe seiner Kontodaten zum Zwecke der Übermittlung des (um die Provision geminderten) Beitrages zu den Fahrtkosten durch carpooling erforderlich. Wählt der Fahrer Barzahlung, hat der Fahrer carpooling in Anbetracht der Vermittlungsprovision (vgl. Ziffer 4) eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen. Der Fahrer wird bei Einzug der Vermittlungsprovision per SEPA-Basislastschrift über das Ausführungsdatum der Lastschrift sowie den Betrag spätestens einen Tag vor Einzug in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) informiert (sog. „prenotification“).

3.4 Fahrer und Mitfahrer können den Inhalt des Mitfahrervertrages nach Buchung, jedoch vor der Fahrt, einvernehmlich ändern oder konkretisieren. Eine etwaige Änderung hat jedoch auf die Provision von carpooling (Ziffer 4) keinen Einfluss. Diese berechnet sich insbesondere stets nach dem im Mitfahrangebot angegebenen Beitrag zu den Fahrtkosten. Auch eine nachträgliche Änderung der im Angebot angegebenen Zahlungsmethode ist carpooling gegenüber unwirksam.

3.5 Fahrer als auch Mitfahrer können die Fahrt beziehungsweise Mitfahrt bis zu dem im Mitfahrangebot hinterlegten Abfahrtszeitpunkt über die entsprechende Funktion auf der Mitfahrplattform absagen. Soweit nicht von der entsprechenden Funktion auf der Mitfahrerplattform anderweitig vorgesehen, ist dies ohne Angabe eines Grundes möglich. carpooling wird die Absage an den Fahrer beziehungsweise Mitfahrer weiterleiten. Für den Fall, dass bei einer Buchung mit Online-Zahlung Schwierigkeiten bei der Zahlungsabwicklung auftreten (etwa weil das vom Mitfahrer angegebene Konto nicht hinreichend gedeckt ist), ermächtigt der Fahrer carpooling bereits hiermit, die Buchung in seinem Namen auf der Mitfahrplattform abzusagen und die entsprechenden Plätze wieder freizugeben.

3.6 Wird die Fahrt nicht entsprechend Ziffer 3.5 bis zu dem auf der Mitfahrplattform hinterlegten Fahrtbeginn abgesagt, sind Fahrer und Mitfahrer verpflichtet, 15 Minuten ab dem betreffenden Zeitpunkt am vereinbarten Abfahrtsort auf Erscheinen des Fahrers beziehungsweise Mitfahrers zu warten.

4. Vermittlungsprovision

4.1 Sobald ein Nutzer das Mitfahrangebot eines Fahrers über die Mitfahrplattform bucht, hat carpooling für die erfolgte Vermittlung eines Mitfahrers Anspruch gegen den Fahrer auf Zahlung einer Vermittlungsprovision („Provision“). carpooling weist den Fahrer vor Erstellung seines Angebots deutlich auf die Höhe der für die konkrete Fahrt an carpooling gegebenenfalls zu zahlenden Provision hin.

4.2 Vereinbaren Fahrer und Mitfahrer Barzahlung, bucht carpooling die Provision nach dem voraussichtlichen Ende der Fahrt vom Konto des Fahrers ab. Vereinbaren Fahrer und Mitfahrer eine Online-Zahlung (vgl. Ziffer 11), zieht carpooling die Fahrtkostenbeteiligung vom Mitfahrer ein und leitet diese dem Fahrer abzüglich der Provision nach der Fahrt weiter.

4.3 carpooling verzichtet auf die Provision, wenn Fahrer oder Mitfahrer die Fahrt rechtzeitig im Sinne der Ziffer 3.5 absagen.

4.4 carpooling verzichtet überdies dann auf die Provision, wenn im Falle einer vereinbarten Barzahlung der Mitfahrer, ohne rechtzeitig (Ziffer 3.5) abzusagen, 15 Minuten nach dem im Mitfahrangebot hinterlegten Fahrtbeginn nicht zum vereinbarten Treffpunkt erschienen ist und die Fahrt nicht antritt. Die beste und einfachste Möglichkeit für den Fahrer, das Nichterscheinen des Mitfahrers gegenüber carpooling anzuzeigen und den Einzug der Provision zu verhindern, ist die Meldung innerhalb von 72 Stunden nach dem hinterlegten Fahrtbeginn über die dafür auf der Mitfahrplattform vorgesehene Funktion. Im Falle einer Online-Zahlung durch den Mitfahrer verzichtet carpooling jedoch im Falle eines Nichterscheinens durch den Mitfahrer nicht auf Zahlung der Provision.

4.5 Erscheint der Fahrer nicht spätestens 15 Minuten nach dem auf der Mitfahrplattform hinterlegten Abfahrtszeitpunkt am vereinbarten Abfahrtsort, ohne die Fahrt bis zum im Mitfahrangebot hinterlegten Abfahrtszeitpunkt über die Mitfahrplattform abgesagt zu haben (vgl. Ziffer 3.5), bleibt der Anspruch von carpooling auf Zahlung der Provision gegen den Fahrer bestehen.

5. Zahlung der Beteiligung an den Fahrtkosten durch den Mitfahrer

5.1 Vereinbaren Fahrer und Mitfahrer eine Online-Zahlung der Fahrtkostenbeteiligung, wird carpooling den Beitrag für den Fahrer einziehen und diesen, soweit der Beitrag vom Mitfahrer eingezogen werden konnte, nach der geplanten Fahrt abzüglich der Provision (vgl. Ziffer 4) an den Fahrer übermitteln. Dies gilt auch dann, wenn der Mitfahrer nicht spätestens 15 Minuten nach dem in dem Mitfahrangebot angegebenen Zeitpunkt an dem vereinbarten Treffpunkt erscheint.

5.2 Abweichend von Ziffer 5.1 wird carpooling den eingezogenen Betrag an den Mitfahrer zurückzahlen, wenn Fahrer oder Mitfahrer die Fahrt rechtzeitig über die dafür auf der Mitfahrplattform vorgesehene Funktion abgesagt haben (vgl. Ziffer 3.5). Eine Rückzahlung des eingezogenen Betrages an den Mitfahrer erfolgt in dem Fall, dass der Fahrer nicht innerhalb der in Ziff. 3.6 genannten Wartezeit von 15 Minuten erscheint, nur dann, soweit der Mitfahrer keine Leistungen aus der von carpooling für ihn abgeschlossenen Fahrerausfallversicherung gemäß Ziff. 13 erhält.

5.3 carpooling wird außerdem vorläufig von einer Übermittlung des – um die Provision geminderten – Zahlbetrages an den Fahrer im Sinne der Ziffer 5.1 absehen, wenn der Fahrer nicht spätestens 15 Minuten nach dem im Mitfahrangebot hinterlegten Abfahrtszeitpunkt am vereinbarten Abfahrtsort erschienen ist, ohne dass Fahrer oder Mitfahrer die Fahrt über die dafür vorgesehene Funktion auf der Mitfahrplattform abgesagt haben und der Mitfahrer dies gegenüber carpooling innerhalb von 24 Stunden nach dem im Mitfahrangebot hinterlegten Abfahrtszeitpunkt über die dafür vorgesehene Funktion auf der Mitfahrplattform angezeigt hat. In diesem Fall entscheidet carpooling unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage und auf Grundlage einer Konfliktlösung im Sinne der Ziffer 7, ob sie die Zahlung an den Fahrer übermittelt oder an den Mitfahrer zurückzahlt.

5.4 Vereinbaren Fahrer und Mitfahrer eine Barzahlung, wird der Beitrag in der Regel bei Fahrtbeginn oder während der Mitfahrt an den Fahrer übergeben.

6. Nutzerpflichten und Nutzungsrechte zu Gunsten von carpooling

6.1 Der Nutzer verpflichtet sich, die bei der Registrierung und bei der Nutzung der Mitfahrplattform angegebenen Daten, insbesondere Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Handynummer und gegebenenfalls Bank- und weitere Kontaktdaten stets aktuell zu halten. Dies beinhaltet die Pflicht, carpooling unverzüglich über Änderungen der Daten zu informieren, beziehungsweise diese in seinem Nutzerkonto zu aktualisieren

6.2 Der Nutzer ist verpflichtet, das bei der Registrierung im Rahmen der Sicherheitsvorgaben frei gewählte Passwort stets geheim zu halten, keinem Dritten den Zugang zum Nutzerbereich des Angebots über seine Zugangsdaten zu gewähren und nur ein Nutzerkonto, ausschließlich in seinem Namen zu erstellen und zu verwenden. Dritte ohne deren Wissen und Einverständnis auf carpooling zu registrieren ist ebenso wenig gestattet, wie die Veröffentlichung von Beiträgen oder Inhalten in deren Namen.

6.3 Die auf der Mitfahrplattform veröffentlichten Informationen dürfen nur zu privaten Zwecken verwendet werden. Dem Nutzer ist es insbesondere nicht gestattet, in Mitfahrangeboten oder in der Kommunikation mit anderen Nutzern auf kommerzielle Angebote anderer Anbieter hinzuweisen (beispielsweise Werbebotschaften, die als Mitfahrgelegenheiten getarnt sind). Die Kontaktaufnahme mit anderen Benutzern (sowohl über das integrierte Messaging-System, als auch über E-Mail oder andere Kommunikationsformen) ist einzig zur Vereinbarung von Mitfahrten zulässig.

6.4 Im Interesse aller Nutzer dieser Mitfahrplattform ist jeder Nutzer verpflichtet, korrekte Angaben beim Einstellen von oder der Suche nach beziehungsweise Vereinbarung von Mitfahrgelegenheiten zu machen. Insbesondere, soweit relevant, korrekte Angaben zur angebotenen Fahrt, deren Modalitäten, dem Fahrzeug oder dem Mitfahrwunsch.

6.5 Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Webseite das jeweils geltende Recht zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere das Verbot der Veröffentlichung beleidigender, unwahrer, gewaltverherrlichender, jugendgefährdender, rassistischer oder pornographischer Inhalte sowie das Verbot der Veröffentlichung von rechtlich geschütztem geistigen Eigentum.

6.6 Das kommerzielle Anbieten von Mitfahrgelegenheiten ist nur in Ausnahmefällen, unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Rechts und nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung durch carpooling gestattet. Kommerzielle Fahrten sind insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrer diese mit Gewinnerzielungsabsicht anbietet. Die Nutzung der Mitfahrplattform zum Angebot oder der Buchung von Fahrten, auf die das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Anwendung findet, ist untersagt. Das Gesamtentgelt, das der Fahrer von seinen Mitfahrern verlangt, darf deswegen die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 PBefG). Zu den Betriebskosten in diesem Sinne zählen insbesondere Kosten für Treibstoff, Öl und die Abnutzung der Reifen. Keine Betriebskosten sind etwa die Kfz-Steuer, Beiträge für die Kfz-Versicherung und Garagen-/ Stellplatzmiete. Auf der Mitfahrplattform dürfen außerdem ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung von carpooling keine Fahrten in Fahrzeugen angeboten werden, die für mehr als neun Personen amtlich zugelassen sind (z. B. Busse).

6.7 Nutzeraktivitäten, die darauf gerichtet sind, die Mitfahrplattform funktionsuntauglich zu machen oder die Nutzung des Angebots zu erschweren, sind verboten und werden von carpooling zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt. Dies betrifft insbesondere solche Maßnahmen, die die physikalische oder logische Struktur der Dienste zu beeinflussen in der Lage sind sowie automatisierte Verfahren zum Abgreifen von Daten, wie Datencrawling und Datenscraping oder die Verwendung von Mechanismen, Software oder Scripts. Auch sonst dürfen die Dienste der Mitfahrplattform nicht für rechtswidrige Zwecke verwendet werden. Dies beinhaltet unter
anderem, dass die im Rahmen der Mitfahrplattform eingesetzte Software und die veröffentlichten Informationen ausschließlich für das unter der Mitfahrplattform geschaltete Angebot verwendet und nicht kopiert werden dürfen. Einzelheiten zum Umgang von carpooling mit personenbezogenen Daten seiner Nutzer sind hier einsehbar.

6.8 Der Nutzer unterlässt Handlungen, die bewusst darauf abzielen, die Mitfahrplattform oder die dem Nutzer zur Verfügung gestellten Funktionen der Mitfahrplattform missbräuchlich dazu zu verwenden, um eine Vermittlung außerhalb der Mitfahrplattform zu erreichen oder die bei Einstellung gewählte Zahlungsoption zu umgehen.

6.9 Mit dem Einstellen von Informationen im Rahmen von Mitfahrgelegenheiten räumt der Nutzer carpooling ein auf die Verwendung im Zusammenhang mit der Mitfahrplattform und den Vertragszweck beschränktes, widerrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Informationen ein. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des Vertragszwecks von der Rechteeinräumung die Darstellung der Informationen im Rahmen von Partnerprogrammen und damit auf Angeboten Dritter umfasst ist. carpooling verpflichtet alle Betreiber solcher Partnerprogramme, die Informationen ausschließlich temporär zur Anzeige im Angebot zu nutzen und nicht dauerhaft zu speichern. Eine Liste der jeweils aktuellen Partnerprogramme kann hier abgerufen werden.

6.10 Jeder Nutzer hat hinsichtlich der von ihm verwendeten Inhalte und Materialien sicherzustellen, dass diese frei von Rechten Dritter sind und keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt carpooling von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der von ihm eingestellten Inhalte und Materialien oder wegen des Nutzerverhaltens gegenüber carpooling erhoben werden, einschließlich der dadurch verursachten angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

7. Konfliktlösung

7.1 Sollte es bei der Vereinbarung beziehungsweise der Vermittlung oder der Durchführung von Mitfahrgelegenheiten über diese Mitfahrplattform oder der Bewertung einzelner Nutzer zu Konflikten kommen, können die Nutzer sich über die zur Verfügung stehenden Kommunikationswege an carpooling wenden. carpooling stellt den Nutzern eine Konfliktbearbeitung zur Verfügung. Dabei entscheidet carpooling Konfliktfälle nach eigenem Ermessen unter Abwägung der Interessen aller beteiligten Nutzer sowie gegebenenfalls beteiligter Dritter und unter Berücksichtigung anerkannter Verhaltensregeln und Erfahrungsgrundsätze. Diese Möglichkeit zur Konfliktlösung hat allerdings keinen rechtsverbindlichen Charakter. carpooling verpflichtet sich überdies nicht dazu, Konfliktfälle in jedem Fall aufzuklären.

7.2 Sowohl Fahrer als auch Mitfahrer sind dazu verpflichtet, sich bestmöglich an der Aufklärung eines Konfliktfalles zu beteiligen. Hierzu gehört insbesondere auch, Rückfragen von carpooling innerhalb angemessener Frist wahrheitsgemäß zu beantworten.

8. Laufzeit und Kündigung des Nutzungsvertrages, Fahrten und Bewertungen

8.1 Die Registrierung und der damit verknüpfte Nutzungsvertrag zwischen carpooling und jedem registrierten Nutzer wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sowohl Nutzer wie auch carpooling sind jederzeit berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich zu kündigen. Zur Kündigung kann am einfachsten folgender Link verwendet werden: http://www.mitfahrgelegenheit.de/users/delete.

8.2 carpooling ist ferner berechtigt, den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Nutzer durch gegen die Nutzungsbedingungen verstoßende Beiträge auf der Mitfahrplattform auffällt, anderweitig gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstößt oder durch eine Vielzahl negativer Bewertungen (in der Regel 10) auffällt. In geeigneten Fällen wird carpooling den Nutzer vor Kündigung des Nutzungsvertrages ermahnen.

8.3 Unbeschadet einer Möglichkeit zur Kündigung des Nutzungsvertrages behält sich carpooling in den unter Ziffer 8.2 genannten Fällen vor, den Nutzer, auch mit sofortiger Wirkung, von einem oder mehreren Diensten des Angebots auszuschließen, dem Nutzer unter Berücksichtigung aller carpooling bekannter Umstände eine angemessene Bewertung zu vergeben und/oder einen Nutzer-Account lediglich vorübergehend zu deaktivieren.

8.4 carpooling ist berechtigt, nach eigenem Ermessen, allerdings unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des betroffenen Nutzers, hinsichtlich einzelner Mitfahrangebote oder sonstigen Veröffentlichungen besondere Maßnahmen zu treffen, soweit diese zur Wahrung der Interessen anderer Nutzer, carpooling oder Dritter erforderlich und angemessen sind. Dazu gehören insbesondere auch die Löschung eines Fahrtangebots, die Löschung von Nachrichten und die Löschung von Bewertungen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt oder droht. Das Recht zur Kündigung nach Ziffer 8.1 oder 8.2 bleibt hiervon unberührt.

8.5 Vorhandene Fahrtdaten und Bewertungen werden nach Beendigung des Nutzungsvertrags nur noch in anonymisierter Form von carpooling gespeichert. Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Nutzer können in der Datenschutzerklärung nachgelesen werden.

9. Gewährleistung/Haftung

9.1 carpooling gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb beziehungsweise die ununterbrochene Nutzbarkeit oder Erreichbarkeit der Mitfahrplattform, da Störungen des Servers oder Schwankungen in der Qualität des Zugangs zur Mitfahrplattform technisch nicht auszuschließen sind.

9.2 carpooling ist als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes nicht dazu verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten Informationen seiner Nutzer zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Handlungen hinweisen. Sollte carpooling allerdings positive Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, prüft carpooling den Sachverhalt und entfernt beziehungsweise sperrt die rechtswidrigen Inhalte unverzüglich.

9.3 Gegenüber registrierten Nutzern der Mitfahrplattform haftet carpooling uneingeschränkt für Schäden aus der schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist seitens carpooling, ihrer gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet carpooling uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden, sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

9.4 Unbeschadet der Haftung von carpooling aus Ziffer 9.3 haftet carpooling für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer deswegen vertrauen darf, allerdings der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

9.5 Eine Haftung von carpooling über Ziffer 9.3 und 9.4 hinaus ist ausgeschlossen.

10 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Registrierung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Am einfachsten geht dies hier. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten nach 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann am einfachsten über den Abmeldelink http://www.mitfahrgelegenheit.de/users/delete erfolgen oder ist zu richten an folgende Adresse:
carpooling.com GmbH Nymphenburger Str. 86 80636 München Fax: 089/2877804-444
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Die Nutzer erkennen an, dass gegenüber carpooling nach derzeitiger Rechtslage kein Widerrufsrecht hinsichtlich der jeweiligen Vermittlungsleistung von carpooling in Bezug auf Mitfahrten oder in Bezug auf die zwischen den Nutzern abzuschließenden Verträge (etwa von Beförderungsverträgen) besteht. Dementsprechend gilt die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht für diese Leistung von carpooling, da ein Widerrufsrecht insoweit nicht besteht.

11 Carpooling Payment

11.1 Für die Onlinezahlung der Fahrtkosten stehen dem Mitfahrer verschiedene Onlinezahlungsmethoden zur Verfügung: (1) mit PayPal, oder (2) per Kreditkarte. carpooling behält sich vor, weitere Zahlungsmethoden einzuführen oder diese abzuschaffen. Die aktuellen Onlinezahlungsmethoden und Details zum Zahlungsvorgang können hier eingesehen werden. Die Onlinezahlungsmethoden können je nach Land unterschiedlich sein. In Bezug auf die Zahlungsoptionen gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen – von carpooling eingeschalteten – Payment Providers ("Zahlungsdiensteanbieter"), die im Rahmen des Bezahlprozesses eingesehen werden können. carpooling stellt insoweit nur die Schnittstelle zu den Angeboten der Zahlungsdiensteanbieter zur Verfügung.

11.2 Bei der Bezahlung mit PayPal zahlt der Mitfahrer die Fahrtkosten auf ein PayPal Konto von carpooling ein, carpooling zieht die Provision vom Zahlbetrag ab und übermittelt dem Fahrer den Restbetrag auf das von ihm angegebene Auszahlungskonto (vgl. Ziffer 5.1).

11.3 Bei Zahlung per Kreditkarte wird auf Anweisung von carpooling das Kreditkartenkonto des Mitfahrers in Höhe der Mitfahrkosten belastet. Dieser Betrag wird dem Konto von carpooling gutgeschrieben. carpooling zieht sodann die Provision vom Zahlbetrag ab und überweist den Restbetrag an den Fahrer auf das von ihm angegebene Auszahlungskonto (vgl. Ziffer 5.1).

11.4 Der Zahlungsdiensteanbieter nimmt je nach der ausgewählten Zahlungsart unterschiedliche Aufgaben zur Vorbereitung der Auszahlung der Beträge oder die Auszahlung selbst vor.

12 Datenschutzrechtliche Einwilligung

Der Nutzer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten in dem im Folgenden genannten Rahmen über den Vertragszweck hinaus verarbeitet werden:
12.1 Anzeige von Nutzerdaten
carpooling speichert und veröffentlicht die vom Nutzer im Registrierungsprozess oder danach eingegeben personenbezogenen Daten auch dazu, um bisher nicht registrierte Nutzer sowie nicht eingeloggte Nutzer über das aktuelle Angebot auf der Mitfahrgelegenheiten zu informieren. Zu diesem Zweck zeigt carpooling die folgenden Daten der Nutzer auch unregistrierten oder nicht eingeloggten Nutzern auf der Mitfahrplattform an: Name, Foto und Bewertung des Nutzers.

12.2 Durchführung der Fahrtausfall-Versicherung
carpooling gewährt dem Versicherungsgeber (derzeit die ROLAND Schutzbrief AG, Deutz-Kalker Str. 46, 50679 Köln) für den Fall, dass ein Versicherungsfall (vgl. Ziffer 13) vom Mitfahrer geltend gemacht wird, Zugang zu personenbezogenen Daten der Nutzer. Dies geschieht zu dem Zweck, die Versicherungsleistung im Einzelfall durchzuführen, also insbesondere Kontakt mit Fahrer und Mitfahrer aufnehmen zu können, zu prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt und ob die Versicherung missbräuchlich in Anspruch genommen wird sowie um gegebenenfalls eine Ersatzfahrt für den Fahrer buchen zu können.
Zu diesem Zweck übermittelt carpooling dem Versicherungsgeber folgende Daten des Mitfahrers: Name, Vorname, Handynummer, E-Mail-Adresse, die Gesamtzahl aller Versicherungsfälle, die Anzahl der Versicherungsfälle im vorliegenden Quartal, die Gesamtanzahl gebuchter Fahrten, Status der zugrundeliegenden Buchung, Reisedatum und auf der Mitfahrplattform hinterlegte Abfahrtszeit, Abfahrtsort, Zustiegsort, Ankunftsort und den ursprünglich vereinbarten Fahrpreis.
Zu dem in dieser Ziffer 12.2 genannten Zweck übermittelt carpooling dem Versicherungsgeber folgende Daten des Fahrers: Name, Vorname, Handynummer, Gesamtanzahl aller Versicherungsfälle, Versicherungsfälle im vorliegenden Quartal und Anzahl der Fahrten.
Der Versicherungsgeber wird die ihm übermittelten Daten nur solange speichern wie dies zur Durchführung der Versicherungsleistungen im Einzelfall erforderlich ist.

13 Fahrtausfall-Versicherung

carpooling hat als Versicherungsnehmer zugunsten der Mitfahrer eine Fahrtausfall-Versicherung (im Rahmen einer Gruppenversicherung) für den Fall abgeschlossen, dass der Fahrer nicht am vereinbarten Abfahrtsort erscheint. Dieser Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn carpooling im Buchungsprozess ausdrücklich bestätigt, dass die Mitfahrt versichert ist und richtet sich nach den zur Zeit der Buchung jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Fahrtausfall-Versicherung des Versicherers.

14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen des Kollisionsrechts. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zwischen carpooling und den registrierten Nutzern ergebende Streitigkeiten ist München, Deutschland, soweit der Nutzer bei Klageerhebung durch carpooling keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.

14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder zum Teil unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

14.4 carpooling behält sich das Recht vor, Bestimmungen dieser AGB nach dem nachstehenden Verfahren zu ändern, wenn durch Veränderungen, die weder von carpooling veranlasst worden sind, noch von carpooling beeinflusst werden können, das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in nicht unerheblichem Maß gestört wird. Solche Veränderungen sind insbesondere: Gesetzesänderungen, Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und wesentliche Veränderungen der Marktverhältnisse. Auch die gerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB sowie etwaige Vertragslücken können carpooling zur Veränderung der AGB berechtigen, wenn dies dazu führt, dass Schwierigkeiten bei der Durchführung des Nutzungsvertrages auftreten. carpooling wird die Änderungen der AGB dem Nutzer per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als mit dem Nutzer vereinbart. Auf diese Frist wird der Nutzer im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB innerhalb von sechs (6) Wochen, bleibt carpooling berechtigt, den Nutzungsvertrag gemäß Ziffer 8.1 zu kündigen.
Stand: November 2013 (Geltung ab dem 20.11.2013)
 Ohne Hintergrundinformationen denkt man sich, nagut - schon wieder allgemeines Gewäsch. Widerspreche ich den neuen AGB darf ich nicht mehr bei diesem Verein dabei sein. Auf dem ersten Blick stimmt es auch. Vieles ist allgemeines blabla und auch bei Widerspruch bzw. Nichtannahme der Änderungen darf man nicht mehr dabei sein. Soweit so unschön. Sieht man sich nun aber die Änderungen etwas genauer an, wird einem, insbesondere als Fahrer, etwas schwarz vor Augen.
Die Punkte 1 und 2 sind dabei noch völlig harmlos. Es wird zunächst definiert, wer als Fahrer, Mitfahrer und Partner definiert wird, wie man Zugang erhält und welche Rolle die Seite mitfahrgelegenheit.de dabei einnimmt (nämlich ausschließlich als Vermittler und nicht dritter Vertragspartner bei einer Fahrt).

Der Hammer aber kommt in Kapitel drei und dort bereits im ersten Unterkapitel 3.1. Dort heißt es, dass die reine Inserierung bereits ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitfahrvertrages darstelle. Angenommen ich inseriere in einer Zeitung eine Annonce, ich hätte ein Haus zu verkaufen. Der erste, der mich anruft würde in diesem Falle dann also direkt den Kaufvertrag unterschreiben, ohne dass dieser das eigentlich will, da in jedem Fall Einzelheiten zu klären sind. Eine Annonce ist und bleibt in meinen Augen eine sog. Invitatio ad Offerendum, also eine Einladung ein Angebot abzugeben. Im Supermarkt machen wir täglich nichts anderes. Die ausgestellte Ware mit dem angepriesenem Gegenwert in Euro ist nichts weiter als Werbung. Erst wenn ich die Waren auf das Kassenband lege, gebe ich ein Angebot zu den ausgewiesenen Preisen ab. Der/Die Kassierer/in scant den Artikel und es ist ein Kaufvertrag mit der Verpflichtung der sofortigen Schuldbegleichung entstanden.
Bei Mitfahrgelegenheiten ist es sogar noch ein Stück krasser. Ich als Fahrer möchte wissen, ob ich dem Mitfahrer vertrauen kann und umgekehrt. Druckst ein Mitfahrer nur rum oder lallt mich an, muss ich damit rechnen, dass ich diesem nicht vertrauen kann. Sei es wegen unangebrachtem Verhalten oder er erscheint erst gar nicht. Wir reden hier also nicht von einem Stück Fleisch an der Ladentheke, sondern von menschlichen Individuen und jede verhält sich anders. Blindlinks fremden Menschen zu vertrauen ist wider die Natur. Nichts anderes wurde uns als Kind Jahr und Tag eingebläut.

Weiter im Text, noch immer Punkt 3.1: Da heißt es sinngemäß weiter; macht der Fahrer keine oder nur unklare Angaben, muss der Mitfahrer davon ausgehen, dass dieser allein und ohne Gepäck reisen darf. Da ich bisher kaum Inserate mit solchen Angaben gesehen habe, wird sich dies auch nicht großartig ändern. Die Mitfahrer sind seitens der Carpooling also dazu verdammt ohne Gepäck zu verreisen. Der ein oder andere Mitfahrer mag das ja noch hinbekommen. Das Gros meiner Mitfahrer aber hat zumindest einen Rucksack dabei, wenn nicht sogar eine Reisetasche oder einen Trolley. Auch reichen die 1000 Zeichen Inseratslänge gerade mal dazu aus, um allgemeinen Kram reinzuschreiben, nicht aber die genaue Definition oder Sonderkonditionen zum Gepäck aufzunehmen. Ich hatte mittlerweile schon einige dabei, die gefragt haben, ob die Gitarre, das Skateboard oder gar der Hund mitgenommen werden kann. In allen Fällen habe ich nicht nein gesagt, weil ich es absprechen konnte. Diese Flexibilität wird nicht nur mit als Fahrer, sondern gerade den Mitfahrern genommen.
Als nächstes heißt es (übrigens immernoch Punkt 3.1), dass wenn keine Angaben zum Treffpunkt gemacht sind, der Fahrer sich verpflichtet den Mitfahrer im angegebenen Gebiet abzuholen bzw. abzusetzen. Das macht in Städten größer eines 1000-Seelen-Örtchens mal richtig Sinn. Nicht. Ich sage nur Großstädte wie Berlin, Hamburg, Frankfurt/Main, München, etc. Da gurke ich doch nicht quer durch die Stadt, nur weil jemand der Meinung ist, die AGB so zu seinen Gunsten auszulegen, es aber nicht für nötig hielt, sich mal zu melden. (Wo wir übrigens wieder bei dem Punkt angekommen sind, ob ich dem Mitfahrer vertrauen kann oder nicht)

Nächster Punkt: 3.2. Es geht um die Teilstrecken. Eine erste Neuerung, die mir auffällt (ohne zu wissen, ob dies bereits in den jetzt gültigen AGB steht): Es soll möglich sein, einzelne Teilstrecken von der Buchung auszunehmen. Das ist ausnahmsweise mal eine erfreuliche Neuerung. Wenn ich beispielsweise zwei, drei Orte angeben kann, die kurz hintereinander kommen, angeben kann, aber keine Lust habe, dort noch wieder auf neue Mitfahrer zu warten, weil ich dies einfach nur als Zielort haben möchte, kann ich das nun einstellen. Ist doch mal was Feines. Was nicht so fein ist, ist der durch die Carpooling vorgegebene Rahmen der Kostenbeteiligung. Wer hier also nicht aufpasst und die Preise für Teilstrecken nach seinem Gusto anpasst, guckt in die Röhre und darf mehr löhnen, als er gedacht hat.

Punkt 3.3 ist wieder uninteressant und war vorher bereits bekannt. Wer Barzahlung haben will, muss dem Lastschriftverfahren zustimmen. Wer Online-Vorabzahlung haben will, muss ebenso seine Kontodaten hergeben. Wo soll sonst das Geld auch hinüberwiesen werden?!

Punkt 3.4 hingegen könnte einen schon wieder ärgern. Hier ist geregelt, dass zwar das Inserat geändert werden kann, dies an der Provision aber nichts ändert. Das heißt, wenn ich ein Inserat von sagen wir mal 200Km Fahrtlänge einstelle und statt geplanten 10-12€ (was 5-6€ auf 100Km entspricht und damit einem normalen Kurs) nun aus Versehen 20€ eintrage, ein Mitfahrer bucht, sich meldet und Verwunderung über den Preis äußert, kann ich ihm zwar die eigentlichen 10€ zugestehen, muss aber die Provision für 20€ abdrücken. Einen großen Applaus in Richtung Carpooling. In Sachen Geld seid ihr raffgieriger als Dagobert Duck. Der versucht wenigstens nur sein Geld bei sich zu behalten und nicht kleinkriminell das Geld aus den Taschen Anderer zu ziehen.

Punkt 3.5 ist für Fahrer wie Mitfahrer ein Schlag ins Gesicht: Die frühere 72h-Frist wird aufgehoben. Das heißt, es kann nun jederzeit bis zur Minute vor der Abfahrt die gesamte Fahrt storniert werden. Bezugnehmend hierauf wird in Punkt 4.3 geregelt, dass der Fahrer in keinem Fall Geld sieht. Der Vorteil der Online-Vorabzahlung ist also dahin. Das Argument "Ich bekomme mein Geld ja in jedem Fall" ist also mit Wirkung zum 20.11.13 dahin.
Weiter wird in Punkt 3.6 nun eine Zeitspanne angegeben, die ein (Mit)Fahrer zu warten hat, ehe die Fahrt als nicht angetreten deklariert wird: Nämlich satte 15 Minuten. War dies vorher nur als Hinweis in den Nettiquetten zu finden, ist dies nun verpflichtender Bestandteil der AGB geworden. Da ich aber meine Zeit nicht gepachtet habe, werde ich es weiterhin nach meinem Gusto laufen lassen: Meldet sich der Mitfahrer nicht, warte ich 5 Minuten und versuche diesen zu erreichen. Erreiche ich ihn nach mehrfachen Anrufen nicht, warte ich weitere 5 Minuten. Manchmal hört man ja das Handy nicht in der Eile. Folgt dann immernoch nichts, gibt es höchstens noch einen weniger netten Gruß als Nachricht und ich fahre ab. Damit spare ich zwar nur wenige Minuten, aber ich lasse mir doch nicht von jemanden vorschreiben, wie lange ich bei einer Gefälligkeitsleistung zu warten habe.

Die Punkte 4 und 5 sind ansonsten unspektakulär. Abgesehen von der unbedeutenden Kleinigkeit, dass die carpooling jederzeit und nach Lust und Laune die Provision anpassen kann, wie sie lustig ist. Denn es findet sich kein Passus über die Höhe der Provision. Lediglich, dass es eine gebe wird verlautbart.
Lustiger wird der Punkt 6. Allein der Titel " Nutzerpflichten und Nutzungsrechte zu Gunsten von carpooling" sagt bereits aus, wer hier bevorteilt wird. Auffällig ist vor allem Punkt 6.3. Hier wird es zwar nicht konkret benannt, aber nett umschrieben: Zensur in allerhöchstem Maße. Wer also in Inseraten und/oder persönlichen Direktnachrichten etwas schreibt, was der carpooling nicht beliebt, wird zensiert, ermahnt und in letzter Instanz gesperrt oder gar gelöscht. In meinen Augen ein klarer Verstoß gegen das Postgeheimnis. Zwar kann und muss ein Administrator beispielsweise auf alle Daten Zugriff haben. Er darf dies aber nicht über seine beruflichen Aufgaben hinaus verwenden. Inhaltskontrollen gehören jedenfalls nicht dazu (sagt der Admin in mir).

Ein schallendes Lachen entlockte mir Punkt 6.6. Darin wird geregelt, wie mit kommerziellen Fahrten umgegangen werden soll. Angeblich dürften solche Inserate nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit der carpooling geschaltet werden. Is klar... Ich werfe nur das Thema "Kleinbusmafia" oder "Strecke Berlin - Düsseldorf/Köln/generell Ruhrgebiet" in den Raum. Jeder, der sich mit der Thematik etwas länger als 2 Minuten beschäftigt weiß, wie mit kommerziellen Inseraten umgegangen wird: Nach Affenmanier. Nichts hören, nichts sehen und bloß nichts sagen.

Punkt 6.8 ist auch lustig. Der Nutzer darf nichts machen, was auch nur in irgendeiner Weise die Vermittlung außerhalb der Plattform begünstigt. Ergo dürfte ich nicht einmal die Handynummer des Mitfahrers erhalten. Ich könnte den doch einfach anrufen, meine Absprachen treffen und die Fahrt stornieren?! Solange dies nach Punkt 3.5 noch ohne Angaben von Gründen (sofern nicht technisch anders vorgesehen) möglich ist, brauche ich mich nicht zu rechtfertigen.

Der Datenschützer in jedem sollte bei Punkt 6.9 bunte Kreise in den Augen bekommen. Dass Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden müssen, sollte jedem klar sein. Das ist an sich auch kein Thema an dem man sich hochziehen müsste. Was jedoch mal rein gar nicht geht, sind die zwar auf den Verwendungszweck beschränkten aber übertragbaren Nutzungsrechte. Das heißt, dass alle Daten, die eingegeben werden, können an die Partner der carpooling weitergegeben werden. Bis hierhin noch immer üblich. Der Hammer ist aber, dass die Partner damit eingeräumt bekommen, mit den Daten zu tun und zu lassen, was sie wollen. In krassen Fällen könnten diese die Daten ebenfalls weitergeben, ohne dass es der Nutzer mitbekommt. Denn das Nutzungsrecht ist ja mit übertragen worden. Wie diese Daten aber ab den Partnern und den dahinterliegenden Nutznießern verarbeitet werden, ist der carpooling offenbar egal und fand daher auch keinen Passus in den AGB. Noch einmal einen großen Applaus nach München!

Punkt 7 ist wieder unauffällig. Klar, die carpooling will sich bei Zankereien zwischen Fahrern und Mitfahrern zwar gütlich zeigen, will aber auch keine Verbindlichkeiten eingehen. Das finde ich persönlich zwar etwas frech, da sie nicht nur die Provision in (derzeitiger) Höhe von 11% einstreicht, sondern eben auch den Zankapfel Bewertungssystem überhaupt erst bereitstellt. Aber sei es drum.

In Punkt 8.2 liest man (für mich erstmals), dass Nutzer mit etwa (so genau wollte man sich wohl doch nicht festlegen) 10 schlechten Bewertungen gesperrt und gelöscht wird. Man kann natürlich auch für weiteren Schabernack wie die Nennung von Alternativportalen und/oder Kontaktdetails gesperrt und gelöscht werden. Aber das war ja schon zu Einführung des Zwangsbuchungssystems kurz vor Ostern bekannt und hat mich selbst auch kurzzeitig erwischt.

Punkt 8.4 bekräftigt den Punkt 6.3 hinsichtlich der Zensur. Das böse Wort wird natürlich nicht genannt, der Kontext legt es aber sehr nah.

Die Punkte 9, 10 und 11 sind wieder uninteressant.


Es wird jetzt hoffentlich noch einmal richtig rappeln im carpooling-Karton. Spätestens wenn es den Damen und Herren zu bunt wird, weil Fahrer plötzlich allen Mitfahrern absagen. Das wird künftig jedenfalls die einzige Möglichkeit sein, gebührenfrei und ohne Zensur Mitfahrer auf dieser Plattform zu erreichen. Eventuell hält sich mein Tipp mit dem Nutzen des Nachrichtensystems noch eine Weile. Da aber davon auszugehen ist, dass die Herrschaften hier mitlesen, dürfte auch diese "Lücke im System" bald gestopft sein. Ich werde meinen Account jedoch noch nicht löschen. Würde ich dies tun, verlöre ich den Zugang zum Gästebuch, welches den neuen Mitgliedern seit geraumer Zeit schon nicht mehr bereit steht.

Ich wünsche weiterhin stressfreies Fahren und erfolgreiche Vermittlungen auf den hoffentlich bekannten Alternativen. Falls sie nicht bekannt sind, seien sie noch einmal genannt. Meine Favoriten:
Und für die reinen Mitfahrer, die nur schnell einen Fahrer brauchen:
Wer auch noch ein paar andere Mitfahrbörsen kennenlernen möchte, ohne sich anmelden zu müssen, dem sei der Blog von Rene Pönitz ans Herz gelegt: renephoenix.de/mfg-alternativen 

An dieser Stelle schonmal ein großes Dankeschön, dafür dass du es wirklich bis zum Ende dieses Eintrags geschafft hast. Ich hätte nicht gedacht, dass es doch so viel Text wird (auch ohne die wortgleiche Nennung der AGB).

09.11.2013

Verschlimmbesserungen bei mitfahrgelegenheit.de

Wer hätte es gedacht oder auch nur geahnt, aber es geht immer noch eine Stufe schlimmer und dreister, was die Damen und Herren der Carpooling GmbH den Fahrer aufbürden.
Gestern wurde ich per Twitter wie E-Mail darüber aufgeschlaut, was sich dieser Zeltverein nun wieder hat einfallen lassen. Hier einmal der E-Mail-Text:



mitfahrgelegenheit.de Sondernewsletter - Mitfahren wird einfacher
08. November 2013
Hallo Florian! (Anm.: Name leicht abgeändert)
Seit dem Frühjahr wurde viel über mitfahrgelegenheit.de gesprochen. Lob war dabei und Kritik, wegen der Gebühr und weil es einige kompliziert fanden.
Wir haben viele der Anregungen unserer Nutzer aufgenommen und werden die Vermittlung in Kürze einfacher und praktischer machen.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Verbesserungen:
Schneller: Fahrer müssen Mitfahranfragen nicht mehr aktiv bestätigen. Mitfahrer können die Fahrt direkt buchen.
Verlässlicher: Mitfahrer entscheiden sich für genau eine Fahrt pro Strecke und stellen keine Mehrfachanfragen mehr.
Präziser: Start- und Zielpunkte adressgenau angeben. Die Städteliste entfällt. Mitfahrgelegenheit.de ist flächendeckend in ganz Deutschland verfügbar.
Übersichtlicher: Pro Strecke sind die aktivsten Fahrer mit den besten Bewertungen hervorgehoben.
 
Persönlicher: Mitfahrer können dem Fahrer bei Buchung eine persönliche Nachricht zukommen lassen.
Flexibler: Wenn einmal etwas dazwischen kommt, können alle Teilnehmer die Fahrt ohne Hindernisse absagen. Die 72-Stunden-Frist bei Onlinezahlung entfällt.
UND: Für Mitfahrer wird es eine kostenlose Fahrtausfall-Versicherung geben! Wenn ein Fahrer einmal, entgegen der Vereinbarung, nicht am Treffpunkt erscheinen sollte, bekommt der Mitfahrer bis zu 100 Euro der Mehrkosten für seine Ersatzreise erstattet. Mehr Infos dazu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Um das Mitfahren für die Nutzer auf allen Strecken einheitlich und fair zu gestalten, entfällt die Unterscheidung von Strecken über und unter 100 Kilometer Länge. Damit gelten die Vorteile wie gegenseitige Bewertungen, Kommentare, Onlinezahlung und Versicherung, aber auch die Vermittlungsgebühr nun auf allen Strecken. Hier möchten wir Ihnen erklären, weshalb Gebühren für den nachhaltigen Betrieb eines Mitfahrnetzwerks notwendig sind.
Für die Änderungen ist eine Anpassung der AGB nötig. Wir werden Sie darüber demnächst in einer eigenen E-Mail informieren. Im Zuge dieser Umstellung werden wir zudem eine neue Version unserer Android- und iPhone-App zur Verfügung stellen. Vorgängerversionen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr funktionieren.
Und falls Sie aktuell einmalige oder regelmäßige Fahrten eingetragen haben, geben wir Ihnen per E-Mail Bescheid, was genau sich für Sie ändert.
Wir hoffen, dass Sie in Zukunft noch besser nette Mitfahrer bzw. passende Mitfahrgelegenheiten finden, und wir freuen uns auf Ihr Feedback! Bei Fragen ist unser Kundenservice gerne für Sie da.
Weitere Informationen finden Sie hier: So funktioniert‘s
Vielen Dank und herzliche Grüße
Ihr mitfahrgelegenheit.de-Team





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USt-IdNr.: DE252255950





Schaut man sich nun die Details an, dürfte man erkennen, dass der Fahrer immer weiter zum Sklaven resp. Cash Cow verkommt.
Dieser hat bald nicht mehr mitzuentscheiden, wen dieser mitnimmt, da die Buchung automatisch angenommen wird. Offenbar haben es noch mehr Fahrer wie ich auch gemacht, indem sie die Mitfahrer nach einem klärenden Gespräch gebeten haben, die Anfrage wieder zurückzuziehen.
Neue Fahrer werden per se schlechter gestellt, als die "alten Hasen". Die Fahrer, die bereits länger auf dem Portal unterwegs sind und ggf. schon die eine oder andere Bewertung haben, werden bevorzugt indem sie bei den Suchergebnissen hervorgehoben werden.
Bei meinen 41 Bewertungen, die noch alle aus der Zeit VOR dem Zwang stammen, kann ich mich nicht wirklich beschweren, es ist nichtsdestotrotz ein Unding.
Sollte ein Fahrer wirklich mal (in meinen Augen) so dumm gewesen sein und die Vorkasse-Funktion nutzen, entfällt nun die 72h-Frist, ab der ein Mitfahrer nicht mehr kostenfrei stornieren konnte. Alles innerhalb dieser 72h konnte den Mitfahrer teuer zu stehen kommen. Diese Sicherheit für den Fahrer entfällt nun. Warum sollte man sich also dahingehend weiter knebeln lassen?! Trauen die Carpooler ihrem eigenen Zahlungsdienstleister nicht mehr über den Weg?

Der größte Witz aber kommt zum Schluss: Die Fahrtausfall-Versicherung für Mitfahrer. Mir ist noch nicht ein einziger Mitfahrer über den Weg gelaufen, der so etwas in Anspruch nehmen würde. Die Krux an der Geschichte ist nämlich, sie verteuert alles nur unnötig. Auch Mitfahrer, die diesen Service nie in Anspruch nehmen würden, tragen die Kosten mit.
Diese Versicherung läuft im Endeffekt so ab: Der Mitfahrer wurde versetzt und darf MINDESTENS 30Minuten am Treffpunkt stehen. Danach kontaktiert er per Telefon einen Agenten, welcher ihm eine Alternative innerhalb der nächsten 24h raussucht. Ist dies geschehen, werden die Kosten der eigentlichen Mitfahrt mit denen der nun herausgesuchten Alternative verrechnet. Die Versicherung trägt dann die Mehrkosten von bis zu 100€. Ob es sich hierbei um eine generelle Obergrenze handelt oder einfach nur einen Spielraum darstellt, bis wohin es sich bewegen KANN (aber lange nicht muss), wird nicht klar.
Noch dazu kenne ich keinen Mitfahrer, der es sich leisten kann oder will so lange auf eine Alternative zu warten. Entweder suchen sie sich selbst schnell per Mobiltelefon eine neue Fahrgemeinschaft heraus oder besteigen direkt den Zug. Das ist zwar ärgerlich und schmerzhaft für den Geldbeutel. Man hat aber deutlich weniger Gerenne und Stress mit Absprachen.

Ein gebetsmühlenartiges Runterrattern der Alternativportale erspare ich mir einfach mal. Lediglich die Suchbörsen seien noch einmal publik gemacht:

www.fahrtfinder.net sowie
www.mitfahrsuche.com